Telefonisch wurden wir von einen Nachbarn eines Anwesen in der Gramaustraße zu einen ausgelösten privaten Rauchwarnmelder alarmiert. Bei eintreffen konnte bereits die Pol. den Vermieter ermitteln, der uns Zugang zur Wohnung verschaffte. Ein auf den Tisch liegender Rauchwarnmelder hatte einen Fehlalarm ausgelöst.